Spenden beantragen

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Alle Informationen auf einem Blick

Spenden beantragen

Vergabe und Zuwendungen durch den Lions Club Cottbus

Lions helfen. Ob in Kinder- und Jugendprojekten, bei der Unterstützung Sehbehinderter oder in Ländern der Dritten Welt – Lions engagieren sich ehrenamtlich für Menschen, die Hilfe brauchen. Dabei kümmern sie sich um die Mitmenschen in ihrer Nachbarschaft genauso wie um Notleidende in aller Welt.

Der Lions Club Cottbus wurde am 30. April 1994 gegründet. Wir haben uns Toleranz, Kreativität, Gemeinnützigkeit und ein starkes Miteinander zur Aufgabe gemacht, die wir mit Leben füllen. Sofern Sie die nachfolgenden Voraussetzungen erfüllen, können Sie sich um eine Spende, Zuwendungen oder andere Hilfe bewerben.

Wer kann sich bewerben?

  • Gemeinnützige Vereine
  • gGmbH’s, Stiftungen etc.
  • mildtätige Organisationen und solche der Wohlfahrt
  • Fördervereine
  • Einrichtungen des Bundes, der Länder, der Gemeinden wie Theater, Orchester, Ensemble, Chöre, Museen, zoologische und botanische Gärten, Archive, Büchereien, Denkmäler der Bau- und Gartenbaukunst…sowie Einrichtungen anderer Unternehmer, sofern die zuständigen Landesbehörden deren kulturelle Aufgabenerfüllung bestätigen

Voraussetzungen für die Gewährung von Spenden, Zuwendungen und anderen Hilfen:

  1. Eine Spende / Zuwendung darf ausschließlich gemeinnützigen oder mildtätigen Zwecken im Sinne der §§ 52, 53 und 54 der Abgabenordnung dienen.
  2. Der Zuwendungsempfänger muss als Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse durch das Finanzamt nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftssteuergesetzes, von der Körperschaftsteuer befreit sein.
  3. Die Verwendung einer Spende / Zuwendung wird nur zur Finanzierung konkreter Projekte gewährt. Das konkrete Projekt muss der Zuwendungsempfänger auf  der Bewerbung um eine Spende/ Zuwendung genau beschreiben. Dabei muss sichergestellt sein, dass die Spende/ Zuwendung weder in voller Höhe noch teilweise zur Abdeckung von laufenden Verwaltungskosten verwendet wird.

Was wird gefördert?

  • Öffentliche Gesundheitspflege
  • Jugend- und Altenhilfe
  • Kunst und Kultur
  • Erziehung, Volks- und Berufsbildung, Studentenhilfe
  • Wohlfahrtswesen
  • Hilfe für Behinderte
  • Förderung internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens
  • Entwicklungszusammenarbeit

Was ist bei der Antragstellung zu beachten?

  • Bitte übersenden Sie Ihre Projektbeschreibung gemeinsam mit dem Antrag und dem aktuellen Freistellungsbescheid  per E-Mail an den Lions Club Cottbus.
  • Sie erhalten anschließend eine Eingangsbestätigung.
  • Zu Ihrem Antrag wird in der Regel innerhalb von drei Monaten entschieden. Über das Ergebnis der Entscheidung werden Sie informiert.

Antrag auf Gewährung einer Zuwendung aus den Mitteln des LIONS Hilfswerk Cottbus e.V.:

Postanschrift für den Antrag

E-Mail für den Antrag:

Lions Club Cottbus

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